Pädagogisches Personal der Kindertageseinrichtung
Durch die Zuwendung im Rahmen dieser REACT-EU Förderaktion 16 unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zusätzlich zur gesetzlichen Förderung im Rahmen des BayKiBiG Kindertageseinrichtungen in Gemeinden, die von besonderen struktureller und finanzieller Härte betroffenen Gemeinden, die Stabilisierungshilfen nach art. 11 BayFAG vom Freistaat erhalten.
Gefördert wird die Beschäftigung von zusätzlichem pädagogischen Personal (Fach- und Ergänzungskräfte) entsprechend der qualifikatorischen Vorgaben für Fach- und Ergänzungskräfte in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach § 16 AVBayKiBiG.
Die zusätzliche Beschäftigung kann dabei sowohl im Rahmen einer Neuanstellung als auch einer vertraglich vereinbarten Stundenerhöhung in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Förderfähig ist bei gleichbleibender Zahl der anrechenbaren Arbeitsstunden des pädagogischen Personals auch eine Verbesserung des Fachkraftquote.
Die zusätzlichen Personalressourcen sind zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen einzusetzen, insbesondere im Rahmen der kindbezogenen Förderung, der pädagogischen Gruppenarbeit sowie einer intensivierten Elternarbeit.
Die Kindertageseinrichtung Seybothenreuth wird verstärkt durch zusätzliche Fachkraftstunden.
Weitere Informationen: ESF: Der Europäische Sozialfonds (ESF) (bayern.de)
Datenschutz DSGVO
Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz
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Rathausplatz 1
D-95466 Weidenberg
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Fax 09278 977 - 77
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Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wird vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Bgm. Hans Wittauer.
Zuständiger behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Herr Rauh
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Ihre Daten werden bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist entweder eine spezielle Vorschrift in einem Fachgesetz oder Art. 4 Abs. 1 des bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), der besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig ist, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist. Schließlich gibt es auch Fälle, in denen wir ihre Daten aufgrund ihrer Einwilligung verarbeiten.
Dieser allgemeine Hinweis dient dazu Sie zu informieren, dass Sie weitergehende und detaillierte Informationen bei den jeweiligen Fachdienststellen erhalten können, die Ihre Daten verarbeiten.
Wir möchten Sie mit diesem allgemeinen Hinweis darauf aufmerksam machen, dass Sie grundsätzlich folgende Rechte haben:
- über die Zwecke der Datenverarbeitung sowie über die Rechtsgrundlage
informiert zu werden,
- Ihnen der Erlaubnistatbestand mitgeteilt wird (siehe Art. 6 DSGVO)
auf die der Verantwortliche die Datenverarbeitung stützt,
- das berechtigte Interesse zur Datenverarbeitung (siehe Art. 6 DSGVO)
benannt wird,
- bei Weitergabe Ihrer Daten die Empfänger oder die Kategorie
von Empfängern genannt zu bekommen,
- bei Übermittlung Ihrer Daten in Drittstaaten darüber informiert zu werden.
Des Weiteren haben Sie möglicherweise das Recht auf
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Gerne informiert Sie auch unser Datenschutzbeauftragter über diese Rechte.
Wir informieren Sie zudem gerne über
Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten,
- Widerrufbarkeit von Einwilligungen,
- Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde,
- Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten,
- Tragweite und die Auswirkung einer automatisierten Entscheidung
oder Profiling-Maßnahme (falls eine solche vorgenommen wird).
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Damit scheiden Auskünfte dazu am Telefon oder per E-Mail aus.
Damit Sie sich über Ihre Rechte informieren und die einzelnen Vorschriften nachlesen können, finden Sie den aktuellen Gesetzestext zur DSGVO unter folgendem Link: Datenschutz-Grundverordnung (Rechtsnorm)
Impressum DSGVO
Anbieter
Die Domain kita-seybothenreuth.de wird betrieben von:
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Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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Träger
Gemeinde Seybothenreuth
Für die Inhalte unter der jeweiligen Kindertagesstätte verantwortlich:
Kita Seybothenreuth + Kinderkrippe
vertreten durch: 1. Bgm. Reinhard Preißinger
Einzigenhof 1
95517 Seybothenreuth
Telefon 01714379244
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Datenschutzerklärung
Pädagogischer Ansatz
Schwerpunkte
Förderung der sozialen Kompetenzen durch:
- Offenes und wertschätzendes Verhalten
- Viele Gelegenheiten für Kommunikation bieten
- Erlernen von Konfliktmöglichkeiten
- Über die Bedeutung für das eigene Verhalten sprechen
- Sensibilisierung für und Achtung von Andersartigkeit und Anderssein
- Recht auf Einzigartigkeit geben
- Verständnis zeigen, wenn Kinder ihre eigenen Bedürfnisse zum Ausdruck bringen
- Förderung der Sensibilität für alle Lebewesen
- Vorbild sein, Kompromisse aushandeln
Förderung personaler Kompetenzen durch:
- Respektvolles und freundliches Verhalten
- Den Kindern Gelegenheit bieten, stolz auf eigene Leistungen und Fähigkeiten,
ihre Kultur und Herkunft zu sein
- Möglichst oft Gelegenheit bieten, selbst zu entscheiden
- Aufgaben individuell anpassen
- Regeln und Konsequenzen mit den Kindern aushandeln und einhalten
- Neue Erfahrungen ermöglichen, Interessen unterstützen
- Begriffsbildung, Unterscheidung, Mengenvergleiche erlernen
- Denkaufgaben an Entwicklungsstand anpassen
- Nacherzählungen, Inhalte wiederholen, Spiele, Farben, Zahlen, Symbole erlernen
- Information und Anleitung zu grundlegenden Hygienemaßnahmen geben
- Gelegenheiten bieten, um Bewegung und Geschicklichkeit zu fördern
- Körperbeherrschung fördern
Tagesablauf Krippengruppe
Ab 7:00 Uhr
Bringzeit
Die Kinder treffen sich in der Gruppe.
8:30 Uhr
Morgenkreis
Als festes Ritual singen wir unser Begrüßungslied, zählen die Kinder und schauen, wer fehlt. Gerne singen die Kinder oder wiederholen Fingerspiele.
9:00 Uhr
Gemeinsame Brotzeit
Nach dem Hände waschen beginnt die gemeinsame Brotzeit
9:30 Uhr
Freispielzeit
Die Spielecken stehen zur Verfügung, es finden verschiedene themenorientierte Angebote statt oder wir spielen im Garten.
Ab 10:30 Uhr
Schlafenszeit
Ein Großteil der Krippenkinder geht zum Schlafen in den Schlafraum.
Individuelle Schlafenszeiten gibt es während des ganzen Tages.
12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
Mittagessen
Gemeinsames Mittagessen für die Essenskinder
13:15 Uhr bis 17:00 Uhr
Abholzeit
Die Essenskinder können individuell abgeholt werden. Freispielzeit in der Gruppe. Wer nochmals Hunger bekommt, kann Brotzeit machen. Bewegung in der Halle.
Tagesablauf Kiga
Ab 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr
Bringzeit
Die Kinder treffen sich in der Gruppe
8:30 Uhr Morgenkreis
Im Morgenkreis gibt es feste Rituale, wie z.B. Zählen der Kinder, den Kalender umstellen, Möglichkeiten für Gespräche. Dem Rahmenplan angepasst können noch aktuelle Angebote wie z. B. Bilderbuchbetrachtung, Lieder, Fingerspiele stattfinden.
9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Gleitende Brotzeit
Die Kinder können frei entscheiden, wann sie essen möchten.
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Freispielzeit
Die Spielecken werden geöffnet. Die Kinder können frei entscheiden, mit wem und was sie spielen möchten. Die andere Gruppe kann besucht werden. Bastelangebote und gruppenübergreifende Angebote finden statt.
11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gezielte Angebote / Bewegungszeit
Je nach Gruppensituation finden gezielte pädagogische Angebote statt.
Alternativ Spiel in der Halle oder Spiel im Garten
Ab 12:00 Abholzeit
Kinder, welche zu Hause essen, werden abgeholt
12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
Mittagessen
Gemeinsames Mittagessen für die Essenskinder
13:15 Uhr bis 17:00 Uhr
Abholzeit
Die Kinder können individuell abgeholt werden. Freispiel im Gruppenraum oder in der Halle.
Die Grundschüler können ihre Hausaufgaben machen.
Wer nochmals Hunger bekommt, kann Brotzeit machen.
Bewegung in der Halle.
Allgemeine Informationen
Leitbild
„Erkläre mir und ich werde vergessen,
zeige mir und ich erinnere mich,
lass es mich tun und ich werde es verstehen.“
(Konfuzianisches Sprichwort
Kosten
Betreuungskosten
Siehe hierzu Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung.
Verpflegungsgeld
Siehe hierzu Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung.
Gebührenübernahme
Auf Antrag übernimmt das Landratsamt Bayreuth bei bestimmten Einkommensgrenzen der Erziehungsberechtigten die Gebühren. Bei einer Antragstellung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Anträge erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg. Der Beitragszuschuss wird bei der Abrechnung der Gebühr berücksichtigt.
An- und Abmeldung
Anmeldung
Anmeldung erfolgt über das Bürgerserviceportal
der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg – online.
Abmeldung
Die Abmeldung von der Kindertageseinrichtung hat gegenüber der Gemeinde Seybothenreuth (Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg) schriftlich zu erfolgen.
Die Abmeldung ist nur zum Monatsende möglich. Sie muß bis spätestens 10. des jeweiligen Monats bei der Verwaltung eingegangen sein.
Die Abmeldung kann für die Monate Juli und August nur aus zwingenden Gründen erfolgen (beispielsweise Wegzug).
Ferien / Schließtage
Die Kindertageseinrichtung hat maximal 30 Schließtage pro Kalenderjahr.
Zusätzlich können noch bis zu fünf Schließtage für Fortbildungen des pädagogischen Personals genutzt werden.
Folgende Schließzeiten sind für das Kindergartenjahr 2023 / 2024 vorgesehen:
Weihnachtsferien 2023 / 2024
Letzter Kindergartentag: Freitag, 22. Dezember 2023
Erster Kindergartentag: Dienstag, 9. Januar 2024
Die Kindertageseinrichtung ist somit von Samstag, 23. Dezember 2023 bis einschließlich Montag, 8. Januar 2024 geschlossen.
Zu berücksichtigen bitten wir Sie, dass die Einrichtung am Freitag, 22. Dezember 2023 bereits um 14.00 Uhr schließt.
Wir bitten Sie daher, Ihre Kinder rechtzeitig abzuholen.
Am Faschingsdienstag, 13. Februar 2024, schließt die Einrichtung bereits um 13.00 Uhr.
Wir bitten Sie darum, Ihre Kinder rechtzeitig abzuholen. An diesem Tag gibt es kein Mittagessen.
Osterferien 2024
Letzter Kindergartentag: Donnerstag, 28. März 2024
Erster Kindergartentag: Dienstag, 9. April 2024
Die Kindertageseinrichtung ist somit von Freitag, 29. März 2024 bis einschließlich Montag, 8. April 2024 geschlossen.
Die Einrichtung schließt am Donnerstag, 28. März 2024 bereits um 14.00 Uhr.
Wir bitten Sie, Ihre Kinder rechtzeitig abzuholen.
Pfingstferien 2024
Letzter Kindergartentag: Freitag, 24. Mai 2024
Erster Kindergartentag: Montag, 3. Juni 2024
Die Kindertageseinrichtung ist somit von Samstag, 25. Mai 2024 bis einschließlich Sonntag, 2. Juni 2024 geschlossen.
Die Einrichtung schließt am Freitag, 24. Mai 2024 bereits um 14.00 Uhr.
Auch hier bitten wir Sie, Ihre Kinder rechtzeitig abzuholen.
Sommerferien 2024
Letzter Kindergartentag: Freitag, 9. August 2024
Erster Kindergartentag: Dienstag, 27. August 2024
Die Einrichtung ist somit von Samstag, 10. August 2024 bis einschließlich Montag, 26. August 2024 geschlossen.
Die Einrichtung schließt am Freitag, 9. August 2024, um 14.00 Uhr.
Wir bitten um rechtzeitige Abholung der Kinder.
Weitere Schließtage:
Am Donnerstag, 11. Juli 2024, bleibt die Einrichtung ganztägig geschlossen.
Termine für die Teamfortbildung stehen leider noch nicht fest. Diese werden rechtzeitig mitgeteilt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufnahmekriterien
Der Besuch der Kindertageseinrichtung ist freiwillig. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahme erfolgt nach den verfügbaren Plätzen.
Die Kindertageseinrichtung ist
- die Kinderkrippe für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres;
- der Kindergarten für Kinder überwiegend ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
bis zur Einschulung;
- der Kinderhort, dessen Angebot sich an Schulkinder richtet.
Aufnahmetermin: In der Regel im Herbst zum 1. September;
Ansonsten ist eine rechtzeitige Voranmeldung dringend erforderlich!
Unterlagen:
Anmeldung
Ärztliches Attest (mit Aufnahmevertrag wird ein Vordruck zugestellt)
Bringen und Abholen
Die Kinder sind rechtzeitig zu bringen und pünktlich abzuholen.
Kann Ihr Kind mal nicht in die Kindertageseinrichtung kommen, weil es krank ist oder sonst wie verhindert sein sollte, teilen Sie dies der Leitung der Einrichtung bitte rechtzeitig mit.
Für den Weg vom und zur Kindertageseinrichtung sind die Eltern verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wer jeweils zum Abholen des Kindes bestimmt ist. Grundsätzlich können wir aus haftungsrechtlichen Gründen einem alleinigen Nachhausegehen Ihres Kindes nicht zustimmen. Wir bitten Sie, dies besonders zu berücksichtigen.
Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung ist
Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Am Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Die Bring- und Abholzeiten in der Krippe richten sich nach den individuellen Buchungszeiten der Familien.
Der Kindergarten hat eine Kernzeit von täglich 08.30-12.00 Uhr.
Während dieser Zeit können die Kinder nicht gebracht oder abgeholt werden, da hier unsere pädagogischen Angebote stattfinden.
Die Mindestbuchungszeit ist von 8:15 Uhr bis 12:15 Uhr. Diese muss eingehalten werden.
Kontakt
Kontakt
Telefon 09275 1432
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Postanschrift
Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
Rathausplatz 2
95517 Seybothenreuth
Impressum
Kindertageseinrichtung Seybothenreuth Rathausplatz 2 95517 Seybothenreuth
Telefon 09275 1432
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Gesamtleitung: Birgit Zitzmann Rathausplatz 2 95517 Seybothenreuth
Telefon 09275 1432
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Träger: Gemeinde Seybothenreuth Rathausplatz 1 95466 Weidenberg
Telefon 09278 977-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.seybothenreuth.de
Inhaltlich verantwortlich: Gemeinde Seybothenreuth Reinhard Preißinger (1. Bürgermeister) Rathausplatz 1 95466 Weidenberg
Telefon 09278 977-0
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