Aufnahmekriterien


Der Besuch der Kindertageseinrichtung ist freiwillig. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Aufnahme erfolgt nach den verfügbaren Plätzen.

Die Kindertageseinrichtung ist
- die Kinderkrippe für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter bis zur Vollendung
  des dritten Lebensjahres;
- der Kindergarten für Kinder überwiegend ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
  bis zur Einschulung;
- der Kinderhort, dessen Angebot sich an Schulkinder richtet.

Aufnahmetermin: In der Regel im Herbst zum 1. September;
Ansonsten ist eine rechtzeitige Voranmeldung dringend erforderlich!

Unterlagen:
Anmeldung
Ärztliches Attest (mit Aufnahmevertrag wird ein Vordruck zugestellt)


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